AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
KOISIEGI – Siegfried Steinbauer GmbH
Stein 86
8561 Hitzendorf
Österreich
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Datenschutzerklärung gelt für sämtliche Verträge zwischen der Siegfried Steinbauer GmbH, handelnd unter „KOISIEGI“, und ihren Kunden, insbesondere über den Verkauf von:
- lebenden Koi,
- Koifutter,
- Teich- und Filtertechnik,
- Pumpen,
- UVC-Technik,
- Belüftungstechnik,
- Teichzubehör,
- Ersatzteilen und
- sonstigen von KOISIEGI angebotenen Waren.
Die AGB gelten sowohl für Verträge über den Webshop www.koisiegi.com als auch – soweit wirksam vereinbart – für Bestellungen bzw. Vertragsabschlüsse per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder unmittelbar vor Ort.
Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
Verbraucher ist eine Person, für die das betreffende Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, für die der Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
Gegenüber Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Bestimmungen uneingeschränkt und gehen entgegenstehenden Bestimmungen dieser AGB vor.
Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmenskunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn KOISIEGI ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
3. Vertragsabschluss
Die Darstellung von Produkten im Webshop stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
Mit Abgabe einer zahlungspflichtigen Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
Eine automatisch versendete Bestätigung über den Eingang der Bestellung stellt grundsätzlich noch keine Annahme des Angebots dar.
Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung von KOISIEGI, durch Versendung bzw. Übergabe der Ware oder durch eine sonstige eindeutige Annahmeerklärung zustande.
Bei einem vor Ort konkret ausgewählten Koi kommt der Vertrag durch entsprechende Vereinbarung über den Kauf dieses Tieres zustande.
Offensichtliche Schreib-, Rechen-, Darstellungs- oder Eingabefehler begründen keinen Anspruch auf Vertragsabschluss zu einem offensichtlich fehlerhaften Preis.
4. Preise und Versandkosten
Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Verkaufspreise sind Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Zusätzliche Versand-, Zustell- oder Transportkosten werden dem Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vor Abgabe einer zahlungspflichtigen Bestellung bekanntgegeben.
Bei individuell vereinbarten Transporten oder persönlichen Zustellungen von lebenden Koi werden die anfallenden Kosten vor der verbindlichen Beauftragung mit dem Kunden vereinbart.
Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Webshop bzw. bei individueller Bestellung angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.
Bei vereinbarter Vorauskasse ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung oder Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsfrist auf das bekanntgegebene Konto zu überweisen.
Bei Selbstabholung kann – sofern vereinbart – die Bezahlung vor Ort erfolgen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Bei Unternehmergeschäften gelten zusätzlich die gesetzlichen Bestimmungen über Verzugszinsen und Betreibungskosten.
6. Lieferung, Zustellung und Selbstabholung
Versandfähige Waren werden an die vom Kunden bekanntgegebene Lieferadresse geliefert.
Die voraussichtliche Lieferzeit wird im Webshop oder im Rahmen der individuellen Auftragsabwicklung bekanntgegeben.
Ist ein bestimmtes Produkt nicht verfügbar oder verzögert sich die Lieferung wesentlich, wird der Kunde darüber informiert.
Lebende Koi können nach Vereinbarung direkt bei KOISIEGI,
Stein 86, 8561 Hitzendorf
abgeholt werden.
Eine persönliche Zustellung von Koi durch KOISIEGI oder ein geeigneter Tiertransport kann individuell vereinbart werden.
Die konkreten Transportbedingungen und Kosten werden dem Kunden vor der verbindlichen Beauftragung bekanntgegeben.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen über Lieferung, Gefahrtragung und Transport gegenüber Verbrauchern bleiben unberührt.
Besondere Bedingungen für lebende Koi
7. Allgemeines zu lebenden Koi
Bei den von KOISIEGI angebotenen Koi handelt es sich um lebende Tiere und individuelle Lebewesen.
Erscheinungsbild, Gesundheitszustand, Wachstum und weitere Entwicklung können von zahlreichen biologischen und äußeren Faktoren beeinflusst werden.
Jeder Koi wird nach bestem Wissen und aufgrund seines zum Zeitpunkt des Verkaufs bzw. der Übergabe erkennbaren Zustandes angeboten.
Angaben über:
- Züchter,
- Herkunft,
- Alter,
- Varietät,
- Geschlecht und
- Größe
erfolgen nach bestem Wissen und aufgrund der KOISIEGI vorliegenden Informationen.
Soweit Größenangaben nicht ausdrücklich als exakt bezeichnet werden, handelt es sich um möglichst genaue Mess- bzw. Näherungswerte.
8. Farbe, Zeichnung, Wachstum und zukünftige Entwicklung
Koi verändern sich im Laufe ihres Lebens und ihrer Entwicklung.
Insbesondere Farbe, Zeichnung, Hautqualität, Körperbau, Wachstum und Erscheinungsbild können sich aufgrund von:
- Genetik,
- Alter,
- Fütterung,
- Wasserqualität,
- Temperatur,
- Haltung,
- Jahreszeit und
- sonstigen Umwelteinflüssen
verändern.
Einschätzungen oder Aussagen über die mögliche zukünftige Entwicklung eines Koi stellen daher keine Garantie für eine bestimmte Entwicklung dar, sofern KOISIEGI eine konkrete Eigenschaft nicht ausdrücklich garantiert hat.
Dies gilt insbesondere hinsichtlich:
- zukünftiger Körpergröße,
- Wachstum,
- Farbentwicklung,
- Veränderung der Zeichnung,
- Körperform,
- Haut- und Schuppenentwicklung,
- Geschlecht,
- zukünftiger Showqualität und
- zukünftiger Zuchteignung.
Fotos und Videos dienen der möglichst realistischen Darstellung des jeweiligen Koi.
Aufgrund von Beleuchtung, Kamera, Bildschirmdarstellung, Wasser und Bewegung des Tieres können optische Abweichungen zum tatsächlichen Erscheinungsbild auftreten.
Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
9. Gesundheitszustand bei Übergabe
KOISIEGI kontrolliert die zum Verkauf angebotenen Koi im Rahmen der betrieblichen und fachlichen Möglichkeiten.
Nach bestem Wissen werden nur Koi abgegeben, die zum Zeitpunkt der Übergabe keine erkennbaren gesundheitlichen Auffälligkeiten aufweisen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich über eine bekannte Besonderheit informiert wurde.
Bei persönlicher Abholung hat der Kunde die Möglichkeit, den ausgewählten Koi vor Übernahme zu besichtigen.
Der Zustand eines Koi kann von KOISIEGI vor Übergabe mittels Foto oder Video dokumentiert werden.
Diese Dokumentation kann insbesondere dem Nachweis des äußerlich erkennbaren Zustandes, der Körperbeschaffenheit und der Transportvorbereitung zum Zeitpunkt der Übergabe dienen.
Eine äußerliche Kontrolle, mikroskopische Untersuchung oder sonstige Untersuchung kann jedoch nicht garantieren, dass ein lebendes Tier zu jedem Zeitpunkt vollständig frei von sämtlichen nicht erkennbaren Krankheitserregern, Parasiten, Bakterien, Viren oder latenten gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist.
Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
10. Kontrolle bei Übernahme
Bei persönlicher Abholung wird dem Kunden empfohlen, den Koi vor der Übernahme gemeinsam mit KOISIEGI zu besichtigen.
Äußerlich erkennbare Auffälligkeiten können dabei unmittelbar angesprochen und gegebenenfalls dokumentiert werden.
Bei Zustellung oder Transport sollte der Kunde den Koi nach Ankunft möglichst unverzüglich und unter Vermeidung zusätzlichen Stresses kontrollieren.
Festgestellte Auffälligkeiten sollten KOISIEGI möglichst rasch mitgeteilt und nach Möglichkeit durch Fotos oder Videos dokumentiert werden.
Dies dient einer möglichst schnellen Klärung des Sachverhalts.
Gegenüber Verbrauchern stellt diese Empfehlung keine Verkürzung gesetzlicher Gewährleistungs-, Verjährungs- oder sonstiger zwingender Fristen dar.
11. Transport von Koi
Der Transport stellt für lebende Fische eine besondere Belastung dar.
Auch bei fachgerechter Vorbereitung und Durchführung können während oder nach einem Transport vorübergehende Stressreaktionen auftreten.
Hierzu können insbesondere gehören:
- erhöhte Atemfrequenz,
- Zurückgezogenheit,
- vorübergehende Futterverweigerung,
- verändertes Schwimmverhalten und
- sonstige vorübergehende Stressreaktionen.
Bei einem von KOISIEGI organisierten Transport sorgt KOISIEGI im Rahmen der geschuldeten Leistung für eine fachgerechte Vorbereitung und geeignete Transportbedingungen.
Bei Selbstabholung ist der Kunde nach ordnungsgemäßer Übergabe für einen von ihm selbst organisierten Weitertransport verantwortlich, soweit gesetzlich zulässig.
Dem Kunden wird empfohlen, insbesondere auf ausreichende Transportkapazität, geeignete Temperatur, Sauerstoffversorgung, Transportdauer und sichere Unterbringung der Transportbehältnisse zu achten.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen über Gefahr Tragung, Gewährleistung, Schadenersatz und Tierschutz bleiben unberührt.
12. Eingewöhnung nach dem Transport
Nach der Ankunft ist auf eine möglichst stressarme und fachgerechte Eingewöhnung des Koi zu achten.
Insbesondere starke oder plötzliche Unterschiede bei Wassertemperatur und Wasserbeschaffenheit können für einen Koi eine erhebliche Belastung darstellen.
Der Kunde ist nach der Übernahme dafür verantwortlich, geeignete Haltungsbedingungen sicherzustellen.
Dazu gehören insbesondere:
- geeignete Wasserqualität,
- ausreichende Sauerstoffversorgung,
- geeignete Wassertemperatur,
- ausreichendes Wasservolumen,
- ausreichende Filterleistung und
- eine dem Koi entsprechende Haltung.
13. Wasserqualität und Haltungsbedingungen
Der Gesundheitszustand eines Koi wird wesentlich durch seine Haltungsbedingungen beeinflusst.
Nach Übernahme ist der Kunde dafür verantwortlich, geeignete Wasser- und Haltungsbedingungen sicherzustellen.
Von besonderer Bedeutung sind insbesondere:
- ausreichende Sauerstoffversorgung,
- geeignete Wassertemperatur,
- geeigneter pH-Wert,
- kein gesundheitsschädlicher Ammoniak- bzw. Ammoniumgehalt,
- kein gesundheitsschädlicher Nitrit Gehalt,
- ausreichende Filterleistung,
- angemessener Fischbesatz,
- artgerechte Fütterung und
- Vermeidung unnötiger Stresssituationen.
Entsteht eine Erkrankung, Verletzung oder sonstige Beeinträchtigung erst nach der Übergabe aufgrund ungeeigneter Wasserwerte, Sauerstoffmangels, ungeeigneter Haltung, Überbesatzes, unsachgemäßer Behandlung, ungeeigneter Eingewöhnung oder sonstiger Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden, liegt insoweit kein bereits bei Übergabe vorhandener Mangel vor.
Gesetzliche Beweislastregelungen bleiben unberührt.
14. Quarantäne
KOISIEGI empfiehlt ausdrücklich, jeden neu erworbenen Koi vor dem Einsetzen in einen bestehenden Fischbestand fachgerecht unter Quarantäne zu halten und zu beobachten.
Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, von welchem Händler, Züchter oder privaten Fischbestand ein Koi stammt.
Eine geeignete Quarantäne dient sowohl dem Schutz des neu erworbenen Koi als auch dem Schutz des bereits vorhandenen Fischbestandes.
Während dieser Zeit sollten insbesondere:
- Verhalten,
- Fressverhalten,
- Atmung,
- äußerer Zustand und
- mögliche gesundheitliche Auffälligkeiten
beobachtet werden.
Geeignete und stabile Wasserbedingungen sind während der Quarantäne sicherzustellen.
Bei Auffälligkeiten sollte frühzeitig fachkundiger Rat eingeholt werden.
Die Empfehlung einer Quarantäne stellt keinen Ausschluss gesetzlicher Gewährleistungsansprüche dar.
15. Kreuzverkeimung und Zusammenführung verschiedener Fischbestände
Die Zusammenführung von Koi bzw. Fischen unterschiedlicher Herkunft kann besondere biologische und gesundheitliche Risiken mit sich bringen.
Unterschiedliche Fischbestände können mit unterschiedlichen Mikroorganismen, Bakterien, Parasiten oder sonstigen Erregern in Kontakt gekommen sein, ohne dass die jeweiligen Tiere zum Zeitpunkt der Zusammenführung erkennbare Krankheitssymptome zeigen.
Durch:
- Transportstress,
- Veränderungen der Wasserbedingungen,
- unterschiedliche Keimspektren,
- Stress durch neue Artgenossen und
- Zusammenführung verschiedener Bestände
können gesundheitliche Probleme auftreten.
Aus diesem Grund empfiehlt KOISIEGI eine fachgerechte Quarantäne und kontrollierte Eingewöhnung vor der Zusammenführung verschiedener Fischbestände.
Eine nach Übergabe auftretende Erkrankung eines einzelnen Koi oder eines bestehenden Fischbestandes beweist für sich allein nicht, dass der von KOISIEGI gelieferte Koi bereits bei Übergabe mangelhaft oder Träger der Ursache war.
Zwingende gesetzliche Gewährleistungs- und Beweislastregelungen bleiben unberührt.
16. Verzicht des Kunden auf Quarantäne
Entscheidet sich der Kunde gegen die von KOISIEGI empfohlene Quarantäne und setzt einen neu erworbenen Koi unmittelbar in seinen vorhandenen Fischbestand ein, erfolgt die Zusammenführung der unterschiedlichen Fischbestände in der Verantwortung des Kunden.
Dies bedeutet ausdrücklich nicht, dass gesetzliche Gewährleistungsansprüche hinsichtlich eines bereits bei Übergabe vorhandenen Mangels ausgeschlossen werden.
KOISIEGI haftet jedoch nicht für gesundheitliche Beeinträchtigungen, soweit nachgewiesen werden kann, dass diese erst nach der Übergabe aufgrund der konkreten Haltungsbedingungen, einer Kreuzverkeimung bei der Zusammenführung unterschiedlicher Bestände oder sonstiger Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden entstanden sind.
17. Erkrankung oder auffälliges Verhalten nach Übernahme
Zeigt ein von KOISIEGI erworbener Koi nach der Übernahme ungewöhnliches Verhalten, Krankheitssymptome oder sonstige gesundheitliche Auffälligkeiten, sollte der Kunde KOISIEGI möglichst unverzüglich kontaktieren.
Bis zur Klärung sollte der betroffene Koi – soweit fachlich sinnvoll und tierschutzgerecht – von anderen Fischen getrennt und zusätzlicher vermeidbarer Stress verhindert werden.
KOISIEGI kann zur Beurteilung insbesondere um folgende Informationen ersuchen:
- Fotos oder Videos des betroffenen Koi,
- Kauf- bzw. Übernahmedatum,
- Zeitpunkt des erstmaligen Auftretens der Symptome,
- aktuelle Wassertemperatur,
- aktuelle Wasserwerte,
- Teich- bzw. Quarantänevolumen,
- Fischbesatz,
- Angaben über zuletzt neu eingesetzte Fische,
- Angaben über die Eingewöhnung,
- Angaben über Fütterung sowie
- bereits durchgeführte Behandlungen oder Medikamentengaben.
Diese Informationen dienen der möglichst schnellen Ursachenklärung und der Prüfung etwaiger Ansprüche.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
18. Tod eines Koi nach der Übergabe
Der Tod eines Koi nach seiner Übergabe bedeutet nicht automatisch, dass bereits bei Übergabe ein gewährleistungsrechtlicher Mangel vorhanden war.
Umgekehrt schließt der Umstand, dass ein Koi bei Übergabe äußerlich unauffällig war, einen zu diesem Zeitpunkt bereits vorhandenen, nicht erkennbaren Mangel nicht automatisch aus.
Für die rechtliche Beurteilung ist insbesondere maßgeblich, ob eine für den Tod ursächliche Mangelhaftigkeit bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.
Bei einem Todesfall sollte KOISIEGI möglichst unverzüglich informiert werden.
Der Kunde sollte – soweit zumutbar – Fotos oder Videos sowie Informationen über:
- Wasserwerte,
- Wassertemperatur,
- Haltung,
- Eingewöhnung,
- vorhandenen Fischbestand,
- Quarantäne,
- zeitlichen Krankheitsverlauf und
- bereits vorgenommene Behandlungen
zur Verfügung stellen.
Ist die Todesursache unklar und erscheint eine Untersuchung sinnvoll, sollte vor Entsorgung des Tieres mit KOISIEGI abgestimmt werden, ob eine tierärztliche oder sonstige fachkundige Untersuchung erfolgen soll.
Gesetzliche Gewährleistungs- und Beweislastbestimmungen bleiben unberührt.
19. Medikamente und eigenständige Behandlungen
Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten wird empfohlen, vor einer Behandlung die Ursache möglichst fachkundig abzuklären.
Unsachgemäß eingesetzte:
- Medikamente,
- Chemikalien,
- Desinfektionsmittel,
- Salz,
- Parasitenmittel oder
- sonstige Behandlungsmittel
können Koi, Filterbiologie und Wasserqualität erheblich beeinträchtigen.
Für Schäden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, die nachweislich erst durch eine nach Übergabe vom Kunden oder von Dritten durchgeführte unsachgemäße Behandlung verursacht wurden, haftet KOISIEGI nicht.
Gesetzliche Ansprüche aufgrund eines bereits bei Übergabe vorhandenen Mangels bleiben unberührt.
20. Gewährleistung bei lebenden Koi
Für den Kauf lebender Tiere gelten die einschlägigen gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB).
Das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) findet auf den Kauf lebender Tiere keine Anwendung.
KOISIEGI leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren, auch wenn ein solcher Mangel erst später erkennbar wird.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schäden, die erst nach der Übergabe aufgrund von ungeeigneten Wasserwerten, Sauerstoffmangel, ungeeigneter Haltung, Überbesatz, unsachgemäßer Eingewöhnung, unsachgemäßem Transport durch den Kunden, Zusammenführung unterschiedlicher Fischbestände, unsachgemäßer Behandlung oder sonstigen erst nach Übergabe eintretenden Umständen entstehen, stellen keinen bei Übergabe vorhandenen Mangel dar.
Die gesetzlichen Bestimmungen über Gewährleistungsfristen, Verjährung und Beweislast bleiben uneingeschränkt anwendbar.
Gegenüber Verbrauchern werden zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Allgemeine Bestimmungen
21. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte bzw. übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Siegfried Steinbauer GmbH.
Bei Unternehmergeschäften gelten weitergehende Eigentumsvorbehalte nur im gesetzlich zulässigen und wirksam vereinbarten Umfang.
22. Gewährleistung bei Waren außer lebenden Koi
Für Verbrauchergeschäfte über Waren, die dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) unterliegen, gelten die jeweils zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Eine vom Hersteller gewährte Garantie ist von der gesetzlichen Gewährleistung durch KOISIEGI zu unterscheiden.
Besteht für ein technisches Produkt eine Herstellergarantie, gelten zusätzlich die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
23. Gewährleistung bei Unternehmergeschäften
Bei Geschäften mit Unternehmern gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 UGB, soweit dieser anwendbar ist.
Der Unternehmer hat die Ware nach Erhalt innerhalb angemessener Frist zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Soweit gesetzlich zulässig, wird bei Unternehmergeschäften eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr vereinbart.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
24. Haftung
Gegenüber Verbrauchern haftet KOISIEGI nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, insbesondere bei Personenschäden oder in sonstigen Fällen, in denen ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist.
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
25. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, soweit keine gesetzliche Ausnahme vom Rücktrittsrecht besteht.
Bei Kaufverträgen über Waren beginnt die Rücktrittsfrist grundsätzlich mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter die Ware in Besitz genommen hat.
Zur Ausübung des Rücktrittsrechts muss der Verbraucher KOISIEGI mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss informieren:
Siegfried Steinbauer GmbH – KOISIEGI
Stein 86
8561 Hitzendorf
Österreich
E-Mail: office@koisiegi.com
Telefon: +43 664 836 85 85
Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung.
Das gesetzliche Muster-Widerrufsformular kann verwendet werden, ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellt KOISIEGI zusätzlich eine entsprechende Online-Funktion zur Ausübung des Rücktrittsrechts zur Verfügung.
26. Folgen eines Rücktritts
Bei einem wirksamen Rücktritt hat KOISIEGI die vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen einschließlich der Kosten der günstigsten angebotenen Standardlieferung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zurückzuerstatten.
Mehrkosten, die dadurch entstanden sind, dass der Verbraucher ausdrücklich eine andere als die günstigste angebotene Standardlieferung gewählt hat, müssen nicht erstattet werden.
Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich mit demselben Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Zahlung verwendet wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
KOISIEGI kann bei Waren die Rückzahlung entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen verweigern, bis die Ware zurückerhalten wurde oder der Verbraucher den Nachweis über die Rücksendung erbracht hat.
Der Verbraucher hat die Ware grundsätzlich spätestens binnen vierzehn Tagen nach Erklärung des Rücktritts zurückzusenden oder zu übergeben.
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, sofern er darüber ordnungsgemäß informiert wurde und keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
27. Gesetzliche Ausnahmen vom Rücktrittsrecht
Das gesetzliche Rücktrittsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über Waren,
- die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind,
- die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
- die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde,
- die nach ihrer Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
sowie in anderen gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen.
Ob bei einem konkreten Vertrag eine Ausnahme vom gesetzlichen Rücktrittsrecht besteht, richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
28. Rückgabe lebender Koi
Bei einer beabsichtigten Rückgabe eines lebenden Koi ist unverzüglich Kontakt mit KOISIEGI aufzunehmen, damit eine fachgerechte und tierschutzkonforme Vorgehensweise sowie ein geeigneter Transport abgestimmt werden können.
Ein lebender Koi darf insbesondere nicht auf eine Weise zurückgesendet werden, die seine Gesundheit oder sein Wohlergehen gefährdet.
Zwingende gesetzliche Rücktritts-, Gewährleistungs- und Verbraucherrechte sowie gesetzliche Fristen werden dadurch nicht eingeschränkt.
29. Zahlungsverzug
Bei nicht fristgerechter Zahlung ist KOISIEGI berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie gesetzlich zulässige und notwendige Kosten zweckentsprechender Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen zu verlangen.
30. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt, die eine Vertragserfüllung vorübergehend oder dauerhaft verhindern und außerhalb des zumutbaren Einflussbereiches von KOISIEGI liegen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Bei lebenden Tieren ist bei sämtlichen Maßnahmen auf das Wohlergehen der Tiere und die tierschutzrechtlichen Anforderungen Rücksicht zu nehmen.
31. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Schutzbestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen werden.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Für Verträge mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Siegfried Steinbauer GmbH vereinbart.
32. Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung unter www.koisiegi.com.
33. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Gegenüber Verbrauchern treten an die Stelle unwirksamer Bestimmungen die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.
Änderungen dieser AGB gelten ausschließlich für zukünftige Verträge.
Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses wirksam vereinbarte Fassung der AGB.
Stand: August 2026
